25. Berlin Brandenburger Baurechtstag

Nachträge am Bau VOB/B und das neue Bauvertragsrecht des BGB als Gegensätze?

  • Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis – Gilt dies noch?
  • Wie hat sich die Frage der Fortschreibung der Preise bei Nachträgen in den letzten 20 Jahren in der Rechtsprechung entwickelt?
  • Welche Einschränkung bzw. welche Vorteile bietet die Regelung im neuen Bauvertragsrecht des BGB‘s für die Ermittlung der Nachtragshöhe?
  • Welche Auswirkung haben die neuen Entscheidungen des Kammergerichts vom 10.07.2018 und 27.08.2019 zur Ermittlung von Nachtragsvergütung in rechtlicher und baubetrieblicher Sicht?
  • Bleibt die Anordnungsflexibilität des Auftraggebers zumindest in der VOB/B erhalten?
  • Wie geht es insgesamt mit der Behandlung von Nachträgen nach der Rechtsprechung des Kammergerichts weiter?
  • Was bedeutet die neue Rechtsprechung des BGH für die Anpassung der Vergütung gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B?
  • Diese Veranstaltung wendet sich an:

    • Bauunternehmen
    • Planer, Ingenieure und Projektsteuerer
    • Bauträger, Immobilienfonds, Investoren
    • Vertreter von privaten und öffentlichen Bauherrn
    • Richter und Sachverständige

     

    Das Programm

    9:30 Uhr Begrüßung – Einführung Prof. Dr. Stassen
    9:35 Uhr Die Ermittlung der Vergütung für Nachträge gemäß § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B
    Wie ist die bisherige Herangehensweise?
    Die Anpassung der Vergütung nach § 2 Abs. 3 VOB/B
    Die neue Rechtsprechung des BGH zu § 2 Abs. 3 VOB/B
    Daniel Wegener
    10:10 Uhr Die Entscheidung des Kammergerichts vom 10.07.2018 (21 U 30/17) sowie 27.08.2019 (21 U 160/18): Auflösung des Grundsatzes guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis

    • unter rechtlichen Gesichtspunkten Anne Schönbrunn
    • unter baubetrieblichen Gesichtspunkten
    Anne Schönbrunn
    Nina Rodde
    11:00 Uhr Kurze Pause
    11:30 Uhr Die Ermittlung der Vergütung für Nachträge im neuen Bauvertragsrecht

    • Rechtliche Regelungen und baubetriebliche Umsetzung
    • Status quo in der Praxis
    Birthe Saalbach
    12:00 Uhr Nachtragsvergütung nach BGB und VOB/B – tatsächlich (k)ein Widerspruch?

    • Rechtliche Regelungen und gelebte Praxis
    • Reformbedarf von § 2 VOB/B?
    • Ökonomischer (Un-)Sinn der Regelungsfolgen
    Univ.-Prof. Dr.-Ing. Matthias Sundermeier
    12:30 Uhr Wie geht es nun mit dem Anordnungsrecht weiter?

    • Vergleich der Anordnung im BGB-Bauvertrag und im VOB-Vertrag
    • AGB-Unwirksamkeit der VOB/B nach neuem Recht?
    • Was bleibt? Was kann man tun?
    Dr. Stephan Götze
    13:00 Uhr Ausklang bei Imbiss und Gesprächen mit den Referenten
    Ende ca. 14:00 Uhr Ende

     
     

    Die Referenten

    Dr. Stephan Götze
    Rechtsanwalt, Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Dipl.-Ing. Nina Rodde
    Geschäftsführerin KVL Sachverständige GmbH

    Prof. Dr. Dieter Stassen
    Rechtsanwalt und Notar, STASSEN LLP Rechtsanwälte und Notare, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Honorarprofessor an der Potsdam School
    of Architecture

    Anne Schönbrunn
    Rechtsanwältin, STASSEN LLP Rechtsanwälte und Notare, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

    Birthe Saalbach
    Geschäftsführerin emproc Projektconsult GmbH & Co. KG

    Univ.-Prof. Dr.-Ing. Matthias Sundermeier
    Technische Universität Berlin, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Fakultät VI Planen Bauen Umwelt, Institut für Bauingenieurwesen

    Daniel Wegener
    Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Einladung herunterladen

zurück zur Übersicht